Stand: 09. August 2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Zusammenarbeit zwischen GutachterDigital © (nachfolgend „GutachterDigital“) und den angeschlossenen Partnerbetrieben (nachfolgend „Partner“) im Bereich der Kfz-Schadensbewertung und Gutachtenerstellung.
Sie gelten für alle Formen der Teilnahme an der Partnerstruktur von GutachterDigital sowie für die Nutzung der durch GutachterDigital bereitgestellten Systeme, Leistungen und Vermittlungsdienste.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, GutachterDigital stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Gegenstand der Zusammenarbeit
Der Gegenstand der Zusammenarbeit umfasst die arbeitsteilige Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Kfz-Schadensbewertung und Gutachtenerstellung.
GutachterDigital übernimmt die Kundengewinnung, die technische Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur (einschließlich Büro- und Kalkulationssoftware, Partner-E-Mail-Adresse sowie Plattformzugänge) und die Abwicklung gegenüber Versicherungen und beauftragten Rechtsanwälten.
Der Partner erbringt – je nach vereinbartem Kooperationsmodell – die folgenden Dienstleistungen:
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Kooperationsmodell A (Schadensaufnahme): Erstellung der vollständigen Schadensaufnahme mit Bildmaterial, Maßen und relevanten Fahrzeugdaten sowie Einpflegung dieser Daten in die von GutachterDigital bereitgestellte digitale Arbeitsumgebung.
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Kooperationsmodell B (Gutachtenerstellung): Durchführung der Schadensaufnahme, Kalkulation und Gutachtenerstellung auf Grundlage der bereitgestellten Systeme und Vorlagen.
Der Partner handelt bei der Erbringung seiner Leistungen fachlich eigenverantwortlich, ist jedoch an die organisatorischen und technischen Abläufe von GutachterDigital gebunden, soweit dies zur reibungslosen Bearbeitung der vermittelten Aufträge erforderlich ist.
§ 3 Zustandekommen der Zusammenarbeit
Diese AGB gelten, sobald der Partner das von GutachterDigital unterbreitete Angebot im Rahmen des kostenpflichtigen Online-Buchungsprozesses annimmt. Mit Abschluss der Buchung und der aktiven Zustimmung zu diesen AGB erkennt der Partner sie als verbindliche Grundlage der Zusammenarbeit an. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, GutachterDigital stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 4 Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich, die für die Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlichen fachlichen Kompetenzen eigenverantwortlich sicherzustellen. Er trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße, fachgerechte und gesetzeskonforme Erbringung der Dienstleistungen sowie für die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Vorschriften, technischen Standards und Qualitätsanforderungen.
Der Partner verpflichtet sich außerdem zu einer aktiven, transparenten und zeitnahen Kommunikation mit Kunden, GutachterDigital und den von GutachterDigital beauftragten Dienstleistern oder Rechtsanwälten, soweit dies für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Aufträge erforderlich ist.
Er hat alle zur Abwicklung notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig und unverzüglich bereitzustellen und jede Abstimmung zu gewährleisten, die für einen reibungslosen Ablauf notwendig ist.
§ 5 Pflichten von GutachterDigital
GutachterDigital verpflichtet sich, die für die Zusammenarbeit erforderlichen Systeme und Strukturen bereitzustellen und zu betreiben. Dazu gehören insbesondere:
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die technische Infrastruktur zur Auftragsvermittlung und -abwicklung,
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die Bereitstellung einer digitalen Arbeitsumgebung einschließlich erforderlicher Softwarezugänge und Kommunikationsmittel,
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die Durchführung von Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und Vermittlung von Aufträgen,
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die Koordination der weiteren Abwicklung mit Versicherungen und beauftragten Rechtsanwälten.
GutachterDigital ist berechtigt, zur Erfüllung dieser Aufgaben externe Dienstleister und Kooperationspartner einzusetzen. Für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Leistungsstörungen solcher externen Systeme oder Dienstleister übernimmt GutachterDigital keine Haftung, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und die Nutzung branchenüblich oder erforderlich ist.
GutachterDigital ist ferner berechtigt, Art und Umfang der eingesetzten Systeme, Softwarelösungen und Kommunikationswege jederzeit anzupassen, soweit hierdurch die Qualität und Funktionsfähigkeit der Zusammenarbeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Leistungsumfang und dem gewählten Kooperationsmodell.
GutachterDigital stellt für die vollständig abgewickelten Aufträge die Rechnungen gegenüber den Versicherungen oder Auftraggebern. Nach Zahlungseingang der entsprechenden Beträge bei GutachterDigital wird der Partner über die abgerechneten Aufträge informiert.
Der Partner ist berechtigt, auf Grundlage dieser Mitteilung eine Rechnung an GutachterDigital über die ihm zustehende Vergütung zu stellen. Die Vergütung bemisst sich anteilig nach den tatsächlich bei GutachterDigital eingegangenen Zahlungen und bezieht sich ausschließlich auf die vom Partner vollständig und ordnungsgemäß erbrachten Leistungen.
Für Aufträge, deren Zahlungen noch nicht bei GutachterDigital eingegangen sind, entsteht kein Anspruch auf Vergütung. Diese Fälle werden automatisch in das nächste Abrechnungsintervall übernommen.
GutachterDigital kann zur Generierung zusätzlicher Kundenanfragen kostenpflichtige Online-Werbeanzeigen schalten. Kundenanfragen, die über solche Anzeigen entstehen, werden dem Partner eindeutig als solche kenntlich gemacht. Der Partner entscheidet frei, ob er den jeweiligen Auftrag übernehmen möchte. Für Aufträge, die aus solchen Anzeigen resultieren, fällt eine Zusatzgebühr an, die nur im Falle einer erfolgreichen Abwicklung fällig wird.
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsrahmen von GutachterDigital. Sie stellt eine Gegenleistung für die vom Partner erbrachten Tätigkeiten im Rahmen der Schadenserfassung, Kalkulation oder Gutachtenerstellung dar und ist ausdrücklich keine Provision für die Vermittlung von Gutachtenaufträgen, sondern eine Vergütung für eigenständig erbrachte Teilleistungen innerhalb der Gesamtabwicklung eines Kundenauftrags von GutachterDigital.
Skonto, Abzüge oder Vorauszahlungen sind ausgeschlossen.
§ 7 Servicekosten
Für die Bereitstellung der technischen Infrastruktur, der digitalen Arbeitsumgebung sowie für die laufenden Marketing- und Betreuungsleistungen ist ab dem zweiten erfolgreich abgewickelten Auftrag eine monatliche Servicegebühr zu entrichten.
Die Buchung und der Start der fortlaufenden Zahlung dieser Servicegebühr erfolgen direkt über die Website eines externen Dienstleisters, der die entsprechenden Leistungen im Auftrag von GutachterDigital bereitstellt.
Der Partner verpflichtet sich, die fortlaufende Zahlung der Servicegebühr über das dort bereitgestellte Buchungs- oder Zahlungssystem sicherzustellen. Die Nutzung der von GutachterDigital bereitgestellten Leistungen setzt eine aktive und gültige Buchung dieser externen Serviceleistung voraus.
Die Höhe der Servicegebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Kostenrahmen des externen Dienstleisters. GutachterDigital informiert den Partner vor Beginn der Zahlungsverpflichtung über die jeweils geltende Gebühr und etwaige Änderungen.
GutachterDigital ist berechtigt, den beauftragten Dienstleister oder den Umfang der über diesen bereitgestellten Leistungen jederzeit zu ändern, sofern die Qualität und Verfügbarkeit der Leistungen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Änderungen der Servicegebühr durch den externen Dienstleister werden dem Partner rechtzeitig vor Wirksamwerden mitgeteilt.
§ 8 Zahlungsausfall
Bleibt die Zahlung der Servicegebühr aus oder wird die Buchung beim externen Dienstleister beendet, ist GutachterDigital berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Partner bis zur Wiederaufnahme der Zahlungen auszusetzen.
Während dieser Zeit ist der Zugang zu den von GutachterDigital bereitgestellten Systemen, Daten und Leads deaktiviert.
Ein Anspruch auf Vermittlung oder Auftragszuteilung besteht in diesem Zeitraum nicht.
Setzt der Partner die Servicezahlung trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen fort, kann GutachterDigital die Zusammenarbeit dauerhaft beenden.
§ 9 Dauer und Beendigung der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit beginnt mit der Zahlung der Einrichtungsgebühr über den Online-Shop von GutachterDigital und bleibt auf unbestimmte Zeit bestehen.
Beide Seiten können die Zusammenarbeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich beenden.
Das Recht zur außerordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Partner gegen wesentliche Pflichten dieser AGB verstößt, die laufende Servicezahlung beendet oder aussetzt, unrichtige Angaben macht oder die Zusammenarbeit für GutachterDigital aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder strategischen Gründen nicht mehr tragbar ist.
§ 10 Nutzungsrechte und Eigentum an bereitgestellten Inhalten
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit durch GutachterDigital erstellten oder bereitgestellten digitalen Inhalte und Strukturen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Google-Unternehmensprofile, Domains, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Webseiten, Werbematerialien und sonstige Online-Assets – bleiben uneingeschränktes Eigentum von GutachterDigital.
Diese Inhalte dienen ausschließlich dem Zweck der Kundengewinnung, -vermittlung und Marketingunterstützung im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Partner.
Nach Beendigung der Zusammenarbeit erlischt das Nutzungsrecht des Partners an diesen Inhalten automatisch. GutachterDigital ist berechtigt, sämtliche im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit erstellten Profile, Domains, Webseiten, Kommunikationsmittel oder sonstigen digitalen Assets uneingeschränkt weiter zu nutzen, insbesondere zur fortlaufenden Akquise, Kundenvermittlung und zur Zusammenarbeit mit anderen Partnern.
Vom Partner zur Verfügung gestellte Fotos, Logos oder sonstige betriebsspezifische Materialien bleiben Eigentum des Partners. Nach Beendigung der Zusammenarbeit verpflichtet sich GutachterDigital, diese Inhalte nicht weiter zu verwenden oder zu veröffentlichen.
§ 11 Haftung und Freistellung
GutachterDigital stellt die technische und organisatorische Infrastruktur für die Vermittlung und Abwicklung. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Partner erbringt seine Leistungen eigenverantwortlich und trägt die alleinige Verantwortung für deren fachgerechte, vollständige und gesetzeskonforme Durchführung. Der Partner stellt GutachterDigital von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung seiner Pflichten, aus fehlerhaften Angaben oder aus einer unsachgemäßen Leistungserbringung resultieren.
GutachterDigital ist berechtigt, bestimmte Prozessschritte, insbesondere die juristische Abwicklung von Schadensfällen, durch eigene oder externe Rechtsanwälte durchführen zu lassen. Der Partner verpflichtet sich, im Rahmen dieser Prozesse mit den benannten Kanzleien zu kooperieren.
GutachterDigital übernimmt keine Haftung für das Zahlungsverhalten oder die Bonität von Versicherungen, Kunden oder sonstigen Dritten, über die die Abrechnung erfolgt. Zahlungsverzögerungen oder Zahlungsausfälle begründen keinen Anspruch des Partners auf Vergütung, Schadensersatz oder sonstige Leistungen durch GutachterDigital.
§ 12 Standortvergabe und Exklusivität
GutachterDigital vergibt die Standorte innerhalb des Partnerprogramms nach eigenem Ermessen. Die Anzahl der Standorte in einer Stadt oder Region richtet sich nach internen strategischen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien und liegt ausschließlich im Entscheidungsbereich von GutachterDigital.
Für jeden vergebenen Standort gilt:
Innerhalb dieses Standortes arbeitet ausschließlich ein Partnerbetrieb von GutachterDigital. Eine Doppelvergabe desselben Standortes ist ausgeschlossen.
Ein Partner kann mehrere Standorte übernehmen. Für jeden zusätzlichen Standort ist die entsprechende Nebenstandortlizenz zu erwerben sowie ab dem zweiten erfolgreich abgewickelten Auftrag die monatliche Servicegebühr zu entrichten – gemäß § 7 dieser AGB.
Die Standortzuordnung erfolgt durch GutachterDigital und kann bei wesentlichen Veränderungen im Marktumfeld, in der Leistungserbringung oder bei Verstößen gegen diese AGB angepasst oder entzogen werden.
§ 13 Datenschutz
GutachterDigital erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). GutachterDigital ist Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne.
Der Partner erhält Zugriff auf personenbezogene Daten ausschließlich über die von GutachterDigital bereitgestellten Systeme und nur in dem Umfang, der zur Durchführung der jeweiligen Aufträge erforderlich ist. Eine Speicherung, Vervielfältigung oder sonstige Verarbeitung dieser Daten außerhalb der bereitgestellten Systeme ist nicht gestattet.
Der Partner verpflichtet sich, die erhaltenen Zugänge vertraulich zu behandeln, unbefugten Dritten keinen Zugriff zu gewähren und die Datenschutzvorgaben von GutachterDigital einzuhalten.
GutachterDigital trifft sämtliche datenschutzrechtlichen und technischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit und ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu überwachen.
Verstöße gegen Datenschutzpflichten oder eine unbefugte Nutzung der Kundendaten gelten als wesentliche Pflichtverletzung und berechtigen GutachterDigital zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 14 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
GutachterDigital ist berechtigt, diese AGB bei Bedarf zu ändern oder zu ergänzen, sofern dadurch die Interessen der Partner nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Über Änderungen werden die Partner rechtzeitig in Textform informiert. Sofern der Partner den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang widerspricht, gelten diese als anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit ist Hamburg, sofern der Partner Kaufmann oder eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist.